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AGB EWK Kanalservice GmbH

 

1. Allgemeines

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf schweizerischem Recht.

Änderungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigt werden. Die AGB der

Firma EWK gelten bis auf Widerruf. Der Besteller / Kunde anerkennt mit Erteilung

des Auftrages in schriftlicher und / oder mündlicher Form, die AGB des Beauftragten. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen unberührt. Anstelle davon wird eine Bestimmung vereinbart, die der wirtschaftlichen Bedeutung am nächsten kommt.

 

2. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Dienstleistungen, die von EWK Kanalservice GmbH angeboten werden. Die AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden und der Firma EWK. 

Mit Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.

 

3. Offerten, Angebote

 

Offerten und Angebote (schriftlich oder mündlich), haben eine Gültigkeit von 3

Monaten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Offerten der Firma EWK sind

verbindlich. Es entstehen keine weiteren unvorhergesehenen Kosten, sofern die

Firma EWK Zugang zu allen nötigen Bereichen bei der Besichtigung hatte.

 

4. Widerrufsrecht

 

Der Widerruf eines mündlich oder schriftlich erteilten Auftrages ist jederzeit

möglich.

 

5. Preise

 

Preise verstehen sich in der Regel inkl. Material- und Deponiekosten, sowie inkl. der

MWST, sofern nichts anderes bestätigt wurde.

 

6. Konditionen

 

Bei Arbeiten mit einem Auftragswert unter 10'000.00 CHF ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen zu leisten, bei Aufträgen darüber beträgt das Zahlungsziel 30 Tage netto.

 

7. Arbeitsweise

 

Der Beauftragte verpflichtet sich zur Sorgfalt. Er verpflichtet sich ebenso zu

qualifizierten Mitarbeitern, hohem Ausbildungs-Standard und bester Qualität,

sowie modernes und leistungsfähiges Equipment. Der Beauftragte arbeitet nach

SUVA-Richtlinien. Bei bekannten Risiko-Arbeiten wird der Besteller/Kunde über

mögliche Beschädigungen am zu bearbeitenden Teil rechtzeitig informiert.

 

8. Haftung

 

Keine Garantie oder Haftung auf Rohrsysteme, die nicht intakt, falsch verlegt oder

schadhaft sind. Das Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches

oder grob fahrlässiges Verhalten seinerseits verursacht wurden. 

Die Haftung der Firma für direkte und indirekte Schäden sowie Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Schäden, die aufgrund von Umständen eintreten, die außerhalb des Einflussbereichs der Firma liegen oder die bei der Ausführung der Dienstleistungen nicht vorhersehbar waren.

 

Haftungsausschluss für Spülung und Kamerakontrolle

 

1. Leistungsumfang

Die durchgeführte Spülung dient der Reinigung der Leitungen von Ablagerungen, Verstopfungen und sonstigen Verschmutzungen. Die Kamerakontrolle ermöglicht eine visuelle Inspektion der Leitungen, wobei nur sichtbare und zugängliche Schäden oder Mängel dokumentiert werden können.

​

2. Technische Einschränkungen

Die Kamerainspektion ist von mehreren Faktoren abhängig, darunter Lichtverhältnisse, Rohrmaterial, Ablagerungen sowie bauliche Gegebenheiten. Nicht alle Schäden oder Schwachstellen können durch die Kamera erkannt werden. Besonders feine Risse, Undichtigkeiten oder versteckte Schäden außerhalb des Sichtbereichs bleiben möglicherweise unentdeckt.

​

3. Keine Garantie für Mängelfreiheit

Die durchgeführte Kamerainspektion stellt keine Gewährleistung für die einwandfreie Funktion oder Dichtheit der Leitungen dar. Insbesondere wird keine Haftung für zukünftige Verstopfungen, Wasserschäden oder sonstige Folgeschäden übernommen, die aufgrund nicht erkannter oder verdeckter Mängel entstehen.

​

4. Verantwortung des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine weiterführende Untersuchung (z. B. Druckprüfung, bauliche Maßnahmen) erforderlich sein kann, um eine vollständige Beurteilung des Leitungszustands vorzunehmen. Die Entscheidung über zusätzliche Maßnahmen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

​

5. Haftungsbeschränkung

Der Dienstleister haftet ausschließlich für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten bei der Durchführung der Spülung oder Kamerakontrolle entstanden sind. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

 

9. Geltung des Haftungsausschlusses

 

Dieser Haftungsausschluss gilt im gesetzlich zulässigen Rahmen und ist Bestandteil jedes Auftrags. Sollte eine Bestimmung dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

 

10. Informationen

 

Beide Parteien sind verpflichtet Informationen, die der vertragsmäßigen Erfüllung

zugutekommen, rechtzeitig der anderen Partei weiterzugeben. (Behörden,

Auflagen, Vorschriften, technische Probleme etc.)

 

11. Garantie

 

Die Garantiezeit auf Sanierungsarbeiten im sanierten

Leitungsabschnitt beträgt 20 Jahre, sofern die Leitungsabschnitte entweder von uns oder von Mitbewerbern sachgemäß gewartet werden. Für allfällige Schäden durch

Mitbewerber haftet die Firma EWK nicht. Die Garantiezeit beschränkt sich auf die reparierte Stelle der Leitung (Reparaturteil) oder der ganzen Leitung sofern diese komplett saniert wurde. 

 

 

Die AGB sind gültig ab 01.12.2023 und ersetzen alle vorherigen Versionen. 

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